Die Behindertenrechtskonvention der UNO (UNO-BRK) stellt ein wichtiges Instrument dar, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Zweck der UNO-BRK ist es, den vollen und gleich- berechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. In der Schweiz ist sie seit 2014 in Kraft.
Die Schweiz verpflichtet sich damit zu einer inklusiven Gesellschaft. Diese wird unter anderem durch Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung, oder die Garantie der Existenzsicherung erreicht. Doch leider ist die Umsetzung in vielen Punkten noch nicht erfolgt. Deshalb entsteht zur Zeit ein Schattenbericht zum Stand der Umsetzung aus Sicht der Zivilgesellschaft, welcher im Mai 2016 dem UNO-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderun- gen, welcher die Umsetzung der Konvention in den Vertrags- staaten überwacht, vorgelegt werden soll. Er zeigt Probleme in der Umsetzung, rechtliche Lücken und den Handlungsbedarf auf.
Pro Mente Sana wird sich an der Vernehmlassung beteiligen und die Bedürfnisse von psychisch belasteten Menschen einbringen. Die Veranstaltung in Basel will darüber informieren und eine offene Diskussion führen.
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